AGB

I. Geltung
1. Diese AGB gelten für Verkauf, Vermietung und Lieferung sämtlicher Waren sowie für Dienstleistungen aller Art durch die Franz Gramiller & Sohn Gesellschaft m.b.H. (FN 63229i, Haunspergstraße 32, 5020 Salzburg) und/oder durch die Dr. Franz Gramiller GmbH & Co KG (FN
187022h, Haunspergstraße 34, 5020 Salzburg), beide idF gleichermaßen kurz „Gramiller“ genannt.

2. Allfällige AGB eines Käufers / Mieters / Bestellers bzw. sonstigen Auftraggebers, idF gleichermaßen kurz „Kunde“ genannt, sind für alle Rechtsgeschäfte mit Gramiller ausgeschlossen. Gramiller ist ausschließlich zu seinen eigenen, hier gegenständlichen AGB zu kontrahieren bereit.

3. AGB eines Kunden werden nur dann Vertragsinhalt, wenn dies seitens Gramiller vor Vertragsabschluss ausdrücklich schriftlich bestätigt und von den Vertragsteilen gesondert vereinbart wurde.

II. Angebot und Vertragsabschluss
1. Angebote von Gramiller sind freibleibend, Zwischenverkäufe bleiben vorbehalten.

2. Der Kunde ist an seine/n Auftrag/Bestellung 60 Tage gebunden. Für Gramiller wird der Auftrag/ die Bestellung – ungeachtet der Annahme einer allfälligen An- oder gänzlichen Vorauszahlung des Kaufpreises – erst durch schriftliche Bestätigung oder Lieferung bindend.

3. Der Vertrag gilt als geschlossen, wenn Gramiller nach Erhalt der Bestellung eine schriftliche Auftragsbestätigung versandt oder die Lieferung / Leistung durchgeführt hat. Maßgebend ist ausschließlich der Inhalt der Auftragsbestätigung.

4. Etwa erforderliche behördliche Genehmigungen sind vom Kunden zu besorgen und Gramiller rechtzeitig nachzuweisen.

III. Muster, Pläne, Kataloge und Prospekte
1. Etwa vorgelegte Muster sind als „Durchschnittsmuster“, gegebenenfalls angegebene technische Daten als durchschnittliche Werte anzusehen.

2. Gewährleistet werden von Gramiller nur solche Angaben über Gewichte, Maße, Leistungsdaten usw., welche in der Auftragsbestätigung von Gramiller ausdrücklich angeführt sind.

3. Pläne, Skizzen, technische Unterlagen, Muster, Prospekte usw. bleiben Eigentum von Gramiller. Die Vervielfältigung, Nachahmung oder Abänderung solcher Unterlagen oder Teile derselben ohne vorherige ausdrückliche und schriftliche Zustimmung von Gramiller ist unzulässig.

IV. Erfüllung und Gefahrenübergang
1. Auch bei etwa frachtfrei vereinbarter Lieferung gilt die Lieferverpflichtung von Gramiller als erfüllt und die Gefahr auf den Kunden übergegangen, sobald die Ware aus dem Versandlager oder Werk von Gramiller abgegangen ist, bei vereinbarter Abholung durch den Kunden jedoch im
Augenblick der Mitteilung von Gramiller über die Bereithaltung zur Ausfolgung. Verzögert sich die Absendung der Ware aus einem Grund, den Gramiller nicht zu vertreten hat, geht die Gefahr bereits mit Anzeige der Versandbereitschaft auf den Kunden über.

2. Erfüllungsort ist der Hauptsitz des Unternehmens von Gramiller, auch wenn die Übergabe der Ware oder Leistung vereinbarungsgemäß an einem anderen Ort erfolgt.

V. Lieferfrist, Ausführungsfrist
1. Die vereinbarte Lieferfrist beginnt niemals vor Auftragsbestätigung und Erfüllung aller dem Kunden obliegenden Voraussetzungen technischer, finanzieller und kaufmännischer Art. Sofern nicht aufgrund ausdrücklicher und schriftlicher Abrede ein Fixgeschäft vereinbart ist, ist eine
Leistungsverspätung von Gramiller bis zu 21 Tage nach der vereinbarten Lieferfrist unbeachtlich und gilt die Lieferung als rechtzeitig erfolgt.

2. Fälle höherer Gewalt wie Streiks, auch wenn diese nicht Gramiller selbst sondern einen seiner Zulieferanten betreffen, bewirken keinen Verzug von Gramiller, sondern eine entsprechende Verlängerung der vereinbarten Lieferfrist.

3. Bei allfälligem Lieferverzug von Gramiller kann der Kunde nur nach Einräumung einer angemessenen Nachfrist mit Rücktrittsandrohung vom Vertrag zurücktreten, wobei die angemessene Nachfrist zumindest 14 Tage (gerechnet ab Zugang der Rücktritterklärung) betragen muss.
Erklärungen des Kunden bei allfälligem Leistungsverzug von Gramiller bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

4. Ein Schadenersatzanspruch des Kunden wegen verspäteter Lieferung ist in allen Fällen ausgeschlossen, dem Kunden steht lediglich die Rückstellung der bereits von ihm etwa erbrachten Vertragsleistungen abzüglich eines angemessenen Benützungsentgelts zu.

5. Gramiller ist zu Teil- oder Vorlieferungen berechtigt. Eine etwaige berechtigte Rücktrittserklärung des Kunden bleibt ohne Wirkung auf bereits erfolgte Teillieferungen oder –leistungen, es sei denn, der Kunde könnte diese allein ohne Restlieferung nicht verwenden.

6. Bei Annahmeverzug des Kunden ist Gramiller berechtigt, Erfüllung zu begehren oder unter Setzung einer angemessenen Nachfrist den Rücktritt vom Vertrag zu erklären. Besteht Gramiller auf Erfüllung, kann er die Einlagerung des Liefergutes bei sich oder einem Dritten auf Kosten und Gefahr des Kunden vornehmen; verwahrt Gramiller das Liefergut selbst, ist er ohne Versicherungszwang berechtigt, vom Kunden ab Annahmeverzug eine angemessene, den Einlagerungskosten bei einem Dritten vergleichbare Verwahrungsgebühr zu begehren. Er ist diesfalls nicht verpflichtet, die eingelagerte Ware vor Begleichung der aufgelaufenen Verwahrungsgebühren und sonstiger Lieferansprüche auszuliefern, auch wenn vorher andere Zahlungsvereinbarungen bestanden haben mögen.

7. Annahmeverzug des Kunden berechtigt Gramiller ohne Rücksicht auf die vorher getroffenen Zahlungsvereinbarungen, seine Vertragsansprüche sofort fällig zu stellen.

VI. Preise, Verpackung, Fracht, Versicherung
1. Sämtliche Preise von Gramiller verstehen sich als Nettopreise und ohne Kosten für Verpackung, Versicherung und/oder Versand. Zu den Preisen kommt die Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe hinzu. Zu einer Rücknahme oder Rückverrechnung der Verpackung ist Gramiller nicht verpflichtet.

2. Gramiller haftet nicht für Transportschäden. Eine Transportversicherung wird nur über Weisung des Kunden und auf dessen Kosten abgeschlossen. Sämtliche Preise verstehen sich ab Salzburg.

3. Die Preise basieren auf den Kosten zum Zeitpunkt ihrer Bekanntgabe. Gramiller ist berechtigt, die Preise anzupassen, wenn die Bestellung von einem Angebot abweicht oder wenn sich die Kosten bis zum Zeitpunkt der Lieferung oder Leistung durch außerhalb des Einflussbereiches von Gramiller liegende Gründe (z.B. gesetzliche oder behördliche Vorschreibungen, Veränderungen der Lohn- und Materialkosten, Preiserhöhungen durch Vorlieferanten, etc.) geändert haben. Bei Vertragsabschluss mit Offenlassen der Preise wird der am Tag der Lieferung / Leistung geltende Preis verrechnet. Im Falle von Preisänderungen, welche aufgrund von Devisenkursschwankungen eintreten, ist Gramiller berechtigt, diese in gleicher Höhe an den Kunden weiterzugeben.

VII. Zahlung
1. Rechnungsbeträge sind grundsätzlich bei Rechnungserhalt und ohne jeden Abzug zur Zahlung fällig. Gramiller ist ohne Angabe von Gründen berechtigt, vor Lieferung von Waren und Dienstleistungen eine angemessene Anzahlung zu verlangen. Bei unbekannter oder fraglicher Bonität des Kunden kann Gramiller auch auf Vorauszahlung bis zur Gänze des Entgelts bestehen.

2. Jede Zahlung des Kunden gilt nur dann als erfolgt, wenn der fällige Betrag abzugsfrei bei Gramiller oder auf eines seiner Konten einlangt. Bei Hingabe von Scheck oder Wechsel gilt erst die Einlösung als Zahlung. Teilzahlungen des Kunden sind vorerst zur Deckung etwa aufgelaufener Kosten und sonstiger Nebengebühren (wie Verzugszinsen usw.) zu verrechnen, erst dann zur Verminderung der Kapitalschuld. Anderslautende Zahlungswidmungen des Bestellers gelten als nicht geschrieben. Zahlungsort ist der Hauptsitz des Unternehmens von Gramiller.

3. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen gemäß UGB (in der zum Vertragsabschlusszeitpunkt geltenden Fassung, derzeit in Höhe von 9,2 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz) zu bezahlen; der Kunde schuldet zudem Mahnspesen (in Höhe von € 20,00 pro Mahnung seitens Gramiller) und die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Betreibungskosten eines von Gramiller beauftragten Rechtsanwalts.

4. Ungeachtet dessen kann Gramiller bei Zahlungsverzug des Kunden alle wie immer gearteten, erst künftig fällig werdenden Ansprüche sofort fällig stellen (Terminverlust), wie auch weitere Leistungen und Lieferungen von der Vorauserfüllung aller Verpflichtungen des Kunden abhängig machen. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist Gramiller überdies auch ohne vorheriges Einvernehmen mit dem Kunden berechtigt, die bereits getätigten (Teil-) Lieferungen samt Zubehör selbst oder durch einen Dritten abzuholen und in Verwahrung zu nehmen, sowie die neuerliche Auslieferung von der Erfüllung aller Pflichten des Kunden abhängig zu machen.

5. Eine Aufrechnung durch den Kunden gegen Forderungen von Gramiller ist unzulässig.

VIII. Eigentumsvorbehalt
1. Bis zur vollständigen Erfüllung aller Verpflichtungen des Kunden einschließlich etwa aufgelaufener Verzugszinsen und Kosten verbleibt das Liefergut im Eigentum von Gramiller, auch wenn es zum Weiterverkauf bestellt wurde oder dem Kunden ein Zahlungsziel gewährt worden ist.

2. Der Kunde darf die im Vorbehaltseigentum von Gramiller stehende Ware nur dann veräußern, wenn er Gramiller gegenüber mit keiner Zahlungsverpflichtung, aus welchem Rechtsgeschäft bzw. Rechtsgrund immer, in Verzug ist. Eine Weiterveräußerung vor vollständiger Bezahlung
des Entgelts ist nur mit schriftlicher Genehmigung durch Gramiller erlaubt und erfolgt nach Wahl von Gramiller unter der Bedingung, dass entweder der Kunde den Eigentumsvorbehalt auf den Zweiterwerber überbindet, oder dass sich der vereinbarte Eigentumsvorbehalt auf das Surrogat im Zweitkauf bzw. auf die Kaufpreisforderung des Kunden erstreckt. Der Kunde hat den Zweiterwerber vom verlängerten Eigentumsvorbehalt bzw. von der Forderungsabtretung formgerecht zu verständigen. Andere Verfügungen, wie zum Beispiel Sicherungsübereignung, Verpfändungen etc. sind jedenfalls unzulässig.

3. Bei Zahlungsverzug oder Insolvenz des Kunden hat Gramiller (auch ohne gerichtliche Inanspruchnahme des Kunden) das Recht, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren in Verwahrung zu nehmen. Die Verwahrung bedeutet weder einen Vertragsrücktritt noch eine Übernahme an Zahlungs statt. Im Fall der Verwahrung oder im Fall des Vertragsrücktritts durch Gramiller ist der Kunde zur sofortigen Ausfolgung der Eigentumsvorbehaltsware verpflichtet. Im Fall der vorläufigen Verwahrung oder des Vertragsrücktritts ist der Kunde zur Vorleistung
verpflichtet (unbedingte und vorbehaltslose Ausfolgung der Eigentumsvorbehaltsware).

4. Wird von dritter Seite – auf welche Weise immer, insbesondere durch gerichtliche Pfändung – auf unter Vorbehaltseigentum von Gramiller stehende Gegenstände Rechte angestrebt, begründet oder geltend gemacht, hat der Kunde Gramiller sofort mit eingeschriebenem Brief unter
Bekanntgabe aller Einzelheiten (wie Geschäftszahl des Gerichtes, Name und Anschrift des Dritten usw.) zu verständigen. Der Kunde hat Gramiller alle notwendigen und zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung erforderlichen Kosten und Auslagen zu ersetzen, welche letzterem
anlässlich der Beseitigung des Eingriffes Dritter erwachsen, dies auch bezüglich außergerichtlicher Maßnahmen.

5. Zur Werterhaltung des vorbehaltenen Eigentums verpflichtet sich der Kunde, die betreffenden Gegenstände unter genauer Beachtung der Betriebsanleitungen sorgsam zu benützen und jedwede Beschädigung sofort auf eigene Kosten beheben zu lassen, auch wenn der Schaden
ohne sein Verschulden, zufällig oder durch höhere Gewalt entstanden sein sollte.

IX. Gewährleistung
1. Der Kunde hat die Ware gemäß § 377 UGB unverzüglich zu prüfen und allfällige Mängel Gramiller sofort anzuzeigen. Ist die gelieferte Ware mangelhaft oder fehlen zugesicherte Eigenschaften oder wird sie während der Gewährleistungsfrist aufgrund von Fabrikationsfehlern oder
Fehlern des Materials oder der Ausführung schadhaft, so liefert Gramiller nach eigener Wahl – unter Ausschluss sonstiger Gewährleistungsansprüche des Kunden (auf Wandlung oder Preisminderung) sowie unter Ausschluss der Haftung für Folgeschäden des Kunden – Ersatz oder bessert (allenfalls mehrfach) nach.

2. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt der Lieferung an den Kunden und beträgt ein Jahr bei einschichtigem Betrieb (Kapazitätsnutzung bis zu acht Stunden pro Tag); bei mehrschichtigem Betrieb beträgt die Gewährleistungsfrist sechs Monate oder jenen Zeitraum, wie in den Vertragsunterlagen nach Betriebsstunden oder anhand anderer Kriterien gesondert vereinbart. Die Mangelhaftigkeit der Ware hat der Kunde zu beweisen, die Vermutung der Mangelhaftigkeit gemäß § 924 ABGB gilt nicht. Die Gewährleistungspflicht erlischt, wenn der Kunde die Betriebsbedingungen, Instandhaltungsanweisungen und dgl. missachtet, aufgetretene Mängel selbst oder durch Dritte beheben lässt, wie auch dann, wenn der Kunde eine ihm nach dem Vertrag zukommende Verpflichtung nicht einhält, insbesondere vereinbarte Zahlungen nicht leistet oder aus welchem Grund immer zurückhält.

3. Bei Lieferungen von gebrauchten Geräten oder Bestandteilen sowie bei Reparaturen, Änderungen, Ersatzteillieferungen oder Umbauten gebrauchter Waren und Fremderzeugnisse sind Ansprüche des Kunden aus dem Titel der Gewährleistung und des Schadenersatzes jedenfalls ausgeschlossen.

4. Für Mängel an Gegenständen, welche Gramiller nicht selbst angefertigt hat, haftet er überdies nur im Rahmen der ihm selbst gegen den Erzeuger bzw. Zwischenlieferanten zustehenden Gewährleistungsansprüche.

5. Bei Mängelbehebungen durch Gramiller tritt eine Verlängerung der ursprünglichen Gewährleistungspflicht nicht ein.

6. Schadenersatzansprüche gegen Gramiller sind – soweit es sich nicht um Personenschäden handelt – ausgeschlossen, sofern Gramiller weder Vorsatz noch grobe Fahrlässigkeit zu vertreten hat. Bei Vorliegen eines groben Verschuldens sind Schadenersatzansprüche mit der Höhe der
jeweiligen Auftragssumme begrenzt. Die Verjährungsfrist für Schadenersatzansprüche ist auf sechs Monate verkürzt. Schadenersatzansprüche für Mängelfolgeschäden jeder Art insbesondere Produktionsausfälle und entgangenen Gewinn, Verspätungs- oder sonstige Schäden sind in jedem Fall ausgeschlossen.

7. Das Liefergut bietet nur jene Sicherheit, die aufgrund von Zulassungsvorschriften, Bedienungsanleitungen, Vorschriften des Lieferwerkes über die Behandlung des Liefergegenstandes (Betriebsanleitung) – insbesondere im Hinblick auf die vorgeschriebenen Überprüfungen – und sonstigen gegebenen Hinweise erwartet werden kann. Die Ersatzpflicht für aus dem Produkthaftungsgesetz resultierende Sachschäden sowie Produkthaftungsansprüche, die aus anderen Bestimmungen abgeleitet werden können, sind ausgeschlossen.

X. Allgemeine Bestimmungen
1. Als ausschließlichen Gerichtsstand für etwaige Streitigkeiten vereinbaren die Vertragsteile das für die Landeshauptstadt Salzburg sachlich zuständige Gericht.

2. Das Vertragsverhältnis – einschließlich allfälliger Streitigkeiten bezüglich seines Zustandekommens – unterliegt österreichischem Recht. Dessen Verweisungsnormen und das UN-Kaufrecht werden ausdrücklich ausgeschlossen.

3. Vertrags- und Verhandlungssprache ist Deutsch.

4. Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Dieses Formgebot gilt auch für den Verzicht auf das Schriftformerfordernis.

5. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren
Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.

6. Gramiller behält sich vor, die gegenständlichen AGB bei Bedarf zu ändern. Gramiller wird ihre Kunden darauf entsprechend hinweisen.

 

TEILNAHMEBEDINGUNG GEWINNSPIEL
“BESSER ABSCHNEIDEN“ – Lust darauf immer einen SCHNITT voraus zu sein?”

Das Gewinnspiel wird von der Franz Gramiller & Sohn GmbH, Haunspergstraße 32, 5021 Salzburg, office@gramiller.at (nachfolgend kurz „Veranstalterin“) veranstaltet.

Das Gewinnspiel steht in keinerlei Verbindung zu Facebook, Meta und/oder Instagram und wird von den vorstehenden Social-Media-Plattformen weder gesponsert, unterstützt noch organisiert. Es stehen sohin durch die Teilnahme am Gewinnspiel dem Teilnehmer keinerlei Ansprüche gegenüber Facebook, Meta oder Instagram zu.

Teilnahmevoraussetzungen und Gewinnauswahlverfahren:

Die Teilnahme am Gewinnspiel ist ausschließlich unter Einbeziehung der gegenständlichen Teilnahmebedingungen möglich.

Teilnahmeberechtigt ist jede natürliche und uneingeschränkt geschäftsfähige Person mit Wohnsitz in Österreich, die das 18. Lebensjahr vollendet hat.

Mitarbeiter/innen der Veranstalterin und deren Angehörige sind von der Teilnahme des Gewinnspiels ausgeschlossen. Ausgenommen sind ferner Mitarbeiter/innen von Dienstleistern oder anderweitigen Dritten, die in die Vorbereitung und/oder Durchführung des Gewinnspiels involviert sind sowie deren Angehörige.

Das Gewinnspiel beginnt am 22.05.2023; Teilnahmeschluss des Gewinnspiels ist der 02.06.2023 um 23:59 Uhr. Verspätete Teilnahmen können nicht berücksichtigt werden.

Die Teilnahme am Gewinnspiel ist kostenlos und unabhängig vom Erwerb von Waren und Dienstleistungen.

Zu gewinnen gibt es:
Für den 1. Platz – Giesser Spicy Butcher No 1 – Acryl, schwarz-weiss

Für den 2. Platz – Giesser Spicy Butcher Filet No 1 – Acryl, schwarz-weiss

Für den 3. Platz – Giesser Spicy Butcher Fork No 1 – – Acryl, schwarz-weiss

Der Gewinn kann nicht auf Dritte übertragen werden. Es findet keine Barauszahlung des Gewinns statt und kann der Gewinn auch nicht getauscht werden.

Das Gewinnspiel wird auf den Social-Media-Plattformen Facebook und Instagram durch die Veranstalterin gepostet. Die Teilnehmer können (einmalig) dadurch am Gewinnspiel teilnehmen, dass sie einer der Antwortmöglichkeiten auf die im Rahmen des Gewinnspiels gestellte Fragen auswählen. Jene Teilnehmer, die die richtige Antwortmöglichkeit gewählt haben, nehmen im Anschluss an einem Losverfahren teil. Nach Teilnahmeschluss des Gewinnspiels wird die Veranstalterin unter allen vollständigen und bedingungskonformen Teilnahmen unter jenen Teilnehmer, welche die richtige Antwortmöglichkeit des Gewinnspiels ausgewählt haben, durch Losentscheid den/die Gewinner/in nach dem Zufallsprinzip auswählen. Die Gewinner werden direkt per Nachricht über Facebook oder Instagram kontaktiert. Die Bekanntgabe der Gewinner erfolgt ohne Gewähr.

Die Teilnahme über automatisierte Verfahren (z. B. über Gewinnspielclubs oder Gewinnspielservice-Anbieter) ist unzulässig. In diesen Fällen und bei Verstößen gegen die Teilnahmebedingungen oder Manipulationen des Gewinnspiels behält sich die Veranstalterin den Ausschluss der betreffenden Teilnehmer vor. Teilnehmer, deren Personenangaben nicht wahrheitsgemäß sind, werden von der Teilnahme ebenfalls ausgeschlossen.

Die mehrfache Teilnahme am Gewinnspiel ist nicht erlaubt. Nimmt ein Teilnehmer mittels mehrerer Instagram und/oder Facebook-Accounts an dem Gewinnspiel teil, wird dies als eine einzige Teilnahme am Gewinnspiel gewertet. Die dahingehende Überprüfung der eingelangten Gewinnteilnahmen erfolgt nach eigenem Ermessen durch die Veranstalterin.

Im Rahmen der Gewinnbenachrichtigung werden die Gewinner aufgefordert, ihre Adressdaten für den Gewinnversand schriftlich (per Instagram-Nachricht, Facebook-Nachricht bzw. per E-Mail) an die Veranstalterin bekanntzugeben. Die Erhebung und Verarbeitung jener Adressdaten der Gewinner erfolgt ausschließlich zum Zwecke der Übermittlung der Gewinne (Art 6 Abs 1 lit a, b und f DSGVO). Zum Zwecke der postalischen Übermittlung der Gewinne ist die Veranstalterin berechtigt, die Kontaktdaten der Gewinner (Name, Adresse sowie ggf. Telefonnummer) Dritten (= Transport- und/oder Logistikunternehmen bzw. Post) zur Verfügung zu stellen (Art 6 Abs 1 lit a, b und f DSGVO).

Sollte sich der/die Gewinner/in nicht innerhalb von 5 Kalendertagen nach erfolgter Benachrichtigung über den Gewinn durch die Veranstalterin unter Angabe ihrer/ seiner Kontakt- und Adressdaten melden, verfällt sein/ihr Anspruch auf den Gewinn ersatzlos. Es wird in diesem Fall kein/e Ersatz-Gewinner/in ermittelt.

Eine Verpflichtung zur Annahme des Gewinnes besteht nicht.

Vorzeitige Beendigung des Gewinnspiels:

Die Veranstalterin behält sich jederzeit das Recht vor, das Gewinnspiel zu jedem Zeitpunkt ohne Vorankündigung abzubrechen oder zu beenden. Von dieser Möglichkeit macht die Veranstalterin insbesondere dann Gebrauch, wenn aus technischen Gründen (z. B. Viren im Computersystem, Manipulation oder Fehler in der Hard- und/oder Software) oder aus rechtlichen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels nicht gewährleistet werden kann. Sofern eine derartige Beendigung oder Unterbrechung durch das Verhalten eines Teilnehmers verursacht wurde, kann Gramiller von dieser Person Ersatz für den hierdurch entstandenen Schaden verlangen.

Den Teilnehmern stehen in solchen Fällen (Unterbrechung oder vorzeitige Beendigung des Gewinnspiels) keine wie auch immer gearteten Ansprüche gegenüber der Veranstalterin zu.

Haftung:

Die Veranstalterin haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Dies gilt nicht im Falle der fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Dies sind Pflichten, die für die Gewinnspieldurchführung wesentlich sind, da sie diese erst ermöglichen, und auf deren Erfüllung der Teilnehmer deshalb vertraut und vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung der Veranstalterin bei einfacher Fahrlässigkeit auf den gewinnspieltypischen und vorhersehbaren Schaden beschränkt. Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, Körpers oder der Gesundheit gilt die Haftungsbeschränkung nicht.

Datenschutz:

Der Schutz von personenbezogenen Daten ist der Veranstalterin wichtig. Die Franz Gramiller & Sohn GmbH, Haunspergstraße 32, A-5021 Salzburg, office@gramiller.at ist Verantwortliche iSd DSGVO und können Anfragen, die Geltendmachung von Betroffenenrechten und Beschwerden postalisch und/oder per E-Mail an die vorstehenden Adressdaten übermittelt werden.

Sollten Sie an dem Gewinnspiel teilnehmen, stimmen Sie der Erhebung, Verarbeitung und Speicherung der Ihrerseits bekanntgegebenen personenbezogenen Daten (v.a. Namen, Geburtsdatum, Adressdaten, E-Mail-Adressdaten, IP-Adresse, Bezeichnung bei Facebook/Instagram) zum Zwecke der Teilnahme und Durchführung am Gewinnspiel zu und werden diese Daten auf Grundlage des Art. 6 Abs 1. lit a DSGVO (Einwilligung), Art. 6 Abs 1. lit b DSGVO (Erfüllung eines Vertrages bzw. Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen) und/oder Art. 6 Abs 1. lit f DSGVO (berechtigte Interessen des Verantwortlichen) erhoben, gespeichert und verarbeitet. Nach Ablauf der Speicherdauer werden Ihre personenbezogenen Daten in dem gesetzlich vorgesehenen Umfang gelöscht bzw. umfassend anonymisiert.

Sofern dies zu den vorstehend angeführten Verarbeitungs- und/oder Speicherungszwecken notwendig ist, werden wir Ihre Daten an folgende Kategorien von Empfängern weiterleiten: Logistik- bzw Transportunternehmen zum Zwecke des Versands des Gewinns, IT-Dienstleister und Werbeagentur zum Zwecke der Durchführung des Gewinnspiels und innerhalb unseres Unternehmens zur Bearbeitung allfälliger Anfragen / Ansuchen. Eine Weitergabe von Daten an Dritte zu Werbezwecken erfolgt nicht.

Sie haben die Möglichkeit die von Ihnen erteilte Zustimmung zur Verarbeitung und Speicherung Ihrer Daten jederzeit zu widerrufen. In diesem Fall ist die Teilnahme bzw. weitere Teilnahme am Gewinnspiel nicht mehr möglich. Nach erfolgtem Widerruf werden Ihre Daten innerhalb eines Monats ab Einlangen des Antrages gelöscht und nicht weiterverarbeitet

Sie können jederzeit einen formlosen Antrag auf Auskunft Ihrer Daten (Art 15 DSGVO), einen Antrag auf Berichtigung Ihrer Daten (Art 16 DSGVO), Löschung Ihrer Daten (Art 17 DSGVO), Datenübertragbarkeit (Art 20 DSGVO), Einschränkung der Datenverarbeitung (Art 18 DSGVO) oder Ihr Widerspruchsrecht (Art 21 DSGVO) an die office@gramiller.at senden. Die Veranstalterin wird Ihren Antrag innerhalb eines Monats bearbeiten und Sie über die durchgeführten Maßnahmen informieren. Wir bitten um Ihr Verständnis, dass es aufgrund der Komplexität einzelner Anträge oder der Vielzahl von eingelangten Anträgen bei der Bearbeitung Ihres Antrages zu einer Überschreitung der Ein-Monatsfrist kommen kann; Ihr Antrag wird nach Ablauf der Ein-Monats-Frist innerhalb weiterer zwei Monate vollständig bearbeitet und Sie über die erfolgten Maßnahmen nach Abschluss des Bearbeitungsprozesses informiert. Grundsätzlich sind Anträge gebührenfrei. Die Veranstalterin behält sich jedoch das Recht vor, bei exzessiven oder offensichtlich unbegründeten Anträgen, diese nicht oder nur gegen eine Kostengebühr in Höhe von € 120,00 je benötigter Arbeitsstunde zu bearbeiten. Sollten Daten für die Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen oder zur Erfüllung der Vertragsverpflichtung notwendig sein, kann der Antrag auf Löschung erst nach Wegfall der zwingend notwendigen Speicherungsgründe bearbeitet werden. In Zweifelsfällen behält sich die Veranstalterin, das Recht vor, aus Sicherheitsgründen einen Identitätsnachweis zu fordern.

Sollten Sie vermuten, dass Ihr Antrag nicht oder nicht ordnungsgemäß bearbeitet wird, haben Sie die Möglichkeit sich mittels einer Beschwerde an die Österreichische Datenschutzbehörde (per Post an die Adresse Wickenburggasse 8, 1080 Wien oder per E-Mail an dsb@dsb.gv.at) zu wenden.

Anwendbares Recht, Salvatorische Klausel, Ausschluss des Rechtswegs; Änderungsrecht und Sonstiges

Diese Teilnahmebedingungen, deren Auslegung und die gesamte Rechtsbeziehung zwischen dem/der Teilnehmer/in und der Veranstalterin unterliegen ausschließlich österreichischem Recht.

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Ein klagbarer Anspruch auf den Gewinn oder die Auszahlung des Barwertes besteht nicht.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.

Für eine etwaige Versteuerung des Gewinns ist der/die Gewinner/in selbst verantwortlich.

Fragen, Anträge und Beschwerden können direkt an die Veranstalterin gerichtet werden: Franz Gramiller & Sohn GmbH, Haunspergstraße 32, 5021 Salzburg, office@gramiller.at

Impressum des Gewinnspielveranstalterin:
Das Impressum des Gewinnspielveranstalters ist über folgenden Link abrufbar: Impressum 

 

Kontakt
Datenschutzinformation
Der datenschutzrechtliche Verantwortliche (Franz Gramiller & Sohn Ges.m.b.H., Österreich) würde gerne mit folgenden Diensten Ihre personenbezogenen Daten verarbeiten. Zur Personalisierung können Technologien wie Cookies, LocalStorage usw. verwendet werden. Dies ist für die Nutzung der Website nicht notwendig, ermöglicht aber eine noch engere Interaktion mit Ihnen. Falls gewünscht, treffen Sie bitte eine Auswahl: